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Pflege

Im Verlauf der Erkrankung können Menschen mit Demenz Schwierigkeiten mit der Körperhygiene oder dem Ankleiden haben. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit ist es möglich, dass der Nutzen nicht erkannt wird oder, dass die Pflege mit Unbehagen und Angst einhergeht. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen einige bewährte Praktiken vor, um Ihren Angehörigen im Alltag zu unterstützen, sowie die im Rahmen der Leistungen der luxemburgischen Pflegeversicherung verfügbaren Hilfen.

Pflegeversicherung („assurance dépendance“)

Demenzbetroffene, die dauerhaft auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind und Hilfe bei der Ausführung von Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der luxemburgischen Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Luxemburg. Sie übernimmt gewisse Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen pflegebedürftiger Personen.

Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit

  • Als pflegebedürftig gilt jede Person, die, unabhängig von ihrem Alter, eine erhebliche und regelmäßige Hilfe und Pflege benötigt um die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) auszuführen. Die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) beinhalten die Bereiche der Körperpflege, des Toilettengangs, der Ernährung, des An- und Auskleidens und der Mobilität.
  • Der Pflegebedürftigkeit muss eine medizinische Ursache zugrunde liegen. Der Hilfebedarf muss in Folge einer körperlichen, psychischen, geistigen Krankheit oder Behinderung auftreten.
  • Die Hilfestellung muss erheblich und regelmäßig sein. Der Hilfebedarf in den ATL muss mindestens 3,5 Stunden pro Woche betragen (Mindestbedarf).
  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen bleiben oder endgültig sein. Die Pflegeversicherung tritt nicht ein, wenn Sie nur kurzzeitig oder lediglich für die Haushaltsführung oder die Zubereitung der Mahlzeiten Hilfe benötigen.

Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause

Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause lebt, kann die benötigte Hilfe- und Pflegeleistung von einem Pflegedienst und/oder von einer Pflegeperson erbracht werden. Die Kosten des Pflegedienstes werden von der Pflegeversicherung direkt übernommen (Sachleistung). Falls eine private Pflegeperson („aidant informel“) die benötige Pflege erbringt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Geldleistung an die pflegebedürftige Person ausbezahlt werden.

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Einrichtung

Lebt die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung für ältere oder behinderte Menschen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen, die dort erbracht werden. Die Unterkunftskosten und Verpflegung („frais d’hôtellerie“) bleiben zu Lasten der pflegebedürftigen Person.

Die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung

  • Hilfe- und Pflegeleistungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL): Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität
  • Aktivitäten zur Unterstützung der Unabhängigkeit: Spezielle Aktivitäten, individuell oder in der Gruppe, zuhause oder in einer Einrichtung
  • Aktivitäten zur Unterstützung der häuslichen Pflege: Individuelle Aufsicht zuhause, Aufsicht in der Gruppe in einer Tagesstätte, Nachtwache, Schulung der Pflegeperson („aidant informel“), Einweisung zur Nutzung technischer Hilfsmittel, Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Betreuungsaktivitäten in einer Einrichtung: Betreuung der pflegebedürftigen Person während des Tages
  • Kostenbeteiligung bei Inkontinenzmaterial
  • Beitragszahlung der Pensionsversicherung für die Pflegeperson („aidant informel“)
  • Technische Hilfsmittel (z.B. Gehgestell, Rollstuhl, Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung, Pflegebett,….)
  • Anpassung des Fahrzeugs
  • Anpassung des Wohnraums

Formular

Formular Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (cns.public.lu)

Mit diesem Formular kann ein Antrag gestellt werden auf Pflegeleistungen und/oder technische Hilfsmittel oder Anpassung des Wohnumfeldes/Fahrzeugs.

Formular Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge einer Pflegeperson („aidant informel“) (ccss.public.lu)

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Pflegeversicherung: assurance-dependance.lu

Körperpflege und Ankleiden

Im Verlauf der Erkrankung benötigen Menschen mit Demenz immer mehr Hilfe und Unterstützung. Dies betrifft auch die Körperpflege und das An- und Auskleiden. Oft fehlt Menschen mit Demenz allerdings die Einsicht, dass sie Hilfe benötigen. Dadurch können Spannungen auftreten.

Taktvolle Unterstützung und Geduld sind gefragt

  • Bevor Sie anfangen: Fragen Sie die betroffene Person zuerst, ob Sie helfen dürfen.
  • Motivieren Sie die betroffene Person, möglichst viel selbst zu erledigen, auch wenn es dadurch länger dauert. Geben Sie eine Anweisung nach der anderen. Machen Sie nur das, was der Betroffene selbst nicht tun kann. Beim Zähneputzen reicht es zum Beispiel oft, der Person die Zahnbürste zum Mund zu führen. Danach putzt die Person oftmals von sich aus weiter.
  • Respektieren Sie Gewohnheiten und Vorlieben (morgens oder abends duschen, Geruch von Seife und Shampoo usw.).

Ablehnung der Körperpflege

Wenn sich jemand gegen die Körperpflege wehrt kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Wichtig ist, wie Sie darauf reagieren:

  • Um die betreute Person an das Wasser zu gewöhnen, könnten Sie ihr zuerst nur die Hände waschen, dann ein Fußbad anbieten und erst später den Rest des Körpers waschen.
  • Gestalten Sie die Körperpflege so angenehm wie möglich. Beachten Sie die Intimsphäre und entkleiden Sie die Person nicht vollständig. Achten Sie darauf, wie die Person auf die Wassertemperatur reagiert.
  • Informieren Sie die Person über die einzelnen Schritte Ihres Vorgangs und benutzen Sie auch Körpersprache. Es kann zum Beispiel helfen, den Arm der Person zu berühren, bevor Sie ihn waschen.
  • Lenken Sie die Aufmerksamkeit auf etwas, das die Person interessiert; zum Beispiel auf ein Musikstück oder einen Gegenstand, den sie mag.

Es kommt vor, dass die Unterstützung durch beruflich Pflegende besser akzeptiert wird als durch Angehörige. Machen Sie Gebrauch von Angeboten der Hilfs- und Pflegedienste.

An- und Auskleiden

Das An- und Auskleiden kann für Menschen mit Demenz zur Herausforderung werden. Eine für die Jahreszeit angemessene Kleiderwahl zu treffen gelingt nicht immer. Auch stimmt die Reihenfolge der Kleidungsstücke nicht immer. Es gilt: Die Person soll unabhängig handeln dürfen. Beobachten Sie, wo ihre Schwierigkeiten liegen und bieten Sie darauf konkret Hilfeleistung. Lassen Sie der Person Zeit.

Der Text in dieser Rubrik „Körperpflege und Ankleiden“ wurde in Anlehnung an den Text „Körperpflege, An- und Auskleiden“ (www.alzheimer-schweiz.ch) der Webseite von Alzheimer Schweiz geschrieben. Diese Textnutzung geschah nach Absprache und mit Einverständnis von Alzheimer Schweiz.

Therapien im weiteren Verlauf

Im weiteren Verlauf der Erkrankung können neben medikamentösen Behandlungen auch nicht-medikamentöse Behandlungen hilfreich sein und zu einer besseren Lebensqualität beitragen. Dazu zählen z.B. Physiotherapie, Logopädie, Verhaltenstherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie, körperbezogene Therapien, Gedächtnis- und Erinnerungstherapie oder Milieutherapie. Lesen Sie dazu auch im Kapitel „Diagnose Demenz“ und im Kapitel „Auf die Gesundheit achten“.

Inkontinenz

Im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz kann die Funktion der Harnblase, seltener des Darms, beeinträchtigt sein. Ein paar Tipps und Hilfsmittel erleichtern es allen Beteiligten damit umzugehen. Im frühen Verlauf der Erkrankung kommt es selten zu Inkontinenz. Später schafft die betroffene Person es oft nicht mehr rechtzeitig zur Toilette, obwohl sie noch gut spürt, wann sie Wasser lassen muss. Eine farbige, gut sichtbare WC-Brille oder in der Nacht das Licht anzulassen kann hier sehr hilfreich sein. Kann der Harn- oder Stuhldrang nicht mehr mitgeteilt werden, können Betreuende auf Hinweise achten und die Person rechtzeitig auf die Toilette begleiten. Das Urinieren kann durch laufendes Wasser erleichtert werden.

Sehr wichtig ist die persönliche Hygiene – also Waschen, möglichst unmittelbar nach dem Vorfall, und saubere Kleidung. So können Hautreizungen oder -entzündungen vermieden werden. Unterwegs empfiehlt es sich, Wechselkleidung dabei zu haben. Wird die Inkontinenz zu einem dauerhaften und belastenden Problem, können Produkte zum Inkontinenzschutz das Leben der betroffenen Person und ihrer Betreuungspersonen vereinfachen: Sie helfen beim Reinigen und beim Beseitigen der Gerüche. Wenn der Gang zur Toilette in der Nacht nicht mehr möglich ist, können Hilfsmittel neben dem Bett eine Lösung bieten (Toilettenstuhl, Urinflasche oder Bettpfanne). Und tagsüber bietet die breite Palette an Einlagen eine Lösung.

Mehr Informationen

Mehr Informationen finden Sie in folgendem Infoblatt von Alzheimer Schweiz:

DE: https://www.alzheimer-schweiz.ch – de

FR: https://www.alzheimer-schweiz.ch – fr

Der Text in dieser Rubrik „Inkontinenz“ wurde in Anlehnung an den Text „Inkontinenz: Heikles Thema ansprechen und angehen“ (www.alzheimer-schweiz.ch) der Webseite von Alzheimer Schweiz geschrieben. Diese Textnutzung geschah nach Absprache und mit Einverständnis von Alzheimer Schweiz.

Sie haben weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zu Demenz, Gedächtnisproblemen oder anderen verwandten Themen haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

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