Demenzbetroffene, die dauerhaft auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind und Hilfe bei der Ausführung von Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der luxemburgischen Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Luxemburg. Sie übernimmt gewisse Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen pflegebedürftiger Personen.
Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause lebt, kann die benötigte Hilfe- und Pflegeleistung von einem Pflegedienst und/oder von einer Pflegeperson erbracht werden. Die Kosten des Pflegedienstes werden von der Pflegeversicherung direkt übernommen (Sachleistung). Falls eine private Pflegeperson („aidant informel“) die benötige Pflege erbringt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Geldleistung an die pflegebedürftige Person ausbezahlt werden.
Lebt die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung für ältere oder behinderte Menschen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen, die dort erbracht werden. Die Unterkunftskosten und Verpflegung („frais d’hôtellerie“) bleiben zu Lasten der pflegebedürftigen Person.
Formular Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (cns.public.lu)
Mit diesem Formular kann ein Antrag gestellt werden auf Pflegeleistungen und/oder technische Hilfsmittel oder Anpassung des Wohnumfeldes/Fahrzeugs.
Formular Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge einer Pflegeperson („aidant informel“) (ccss.public.lu)
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Pflegeversicherung: assurance-dependance.lu
Im Verlauf der Erkrankung benötigen Menschen mit Demenz immer mehr Hilfe und Unterstützung. Dies betrifft auch die Körperpflege und das An- und Auskleiden. Oft fehlt Menschen mit Demenz allerdings die Einsicht, dass sie Hilfe benötigen. Dadurch können Spannungen auftreten.
Wenn sich jemand gegen die Körperpflege wehrt kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Wichtig ist, wie Sie darauf reagieren:
Es kommt vor, dass die Unterstützung durch beruflich Pflegende besser akzeptiert wird als durch Angehörige. Machen Sie Gebrauch von Angeboten der Hilfs- und Pflegedienste (siehe Rubrik „Dienstleistungen“).
Das An- und Auskleiden kann für Menschen mit Demenz zur Herausforderung werden. Eine für die Jahreszeit angemessene Kleiderwahl zu treffen gelingt nicht immer. Auch stimmt die Reihenfolge der Kleidungsstücke nicht immer. Es gilt: Die Person soll unabhängig handeln dürfen. Beobachten Sie, wo ihre Schwierigkeiten liegen und bieten Sie darauf konkret Hilfeleistung. Lassen Sie der Person Zeit.
Im weiteren Verlauf der Erkrankung können neben medikamentösen Behandlungen auch nicht-medikamentöse Behandlungen hilfreich sein und zu einer besseren Lebensqualität beitragen. Dazu zählen z.B. Physiotherapie, Logopädie, Verhaltenstherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie, körperbezogene Therapien, Gedächtnis- und Erinnerungstherapie oder Milieutherapie. Lesen Sie dazu auch im Kapitel „Diagnose Demenz“ und im Kapitel „Auf die Gesundheit achten“ .
Im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz kann die Funktion der Harnblase, seltener des Darms, beeinträchtigt sein. Ein paar Tipps und Hilfsmittel erleichtern es allen Beteiligten damit umzugehen. Im frühen Verlauf der Erkrankung kommt es selten zu Inkontinenz. Später schafft die betroffene Person es oft nicht mehr rechtzeitig zur Toilette, obwohl sie noch gut spürt, wann sie Wasser lassen muss. Eine farbige, gut sichtbare WC-Brille oder in der Nacht das Licht anzulassen kann hier sehr hilfreich sein. Kann der Harn- oder Stuhldrang nicht mehr mitgeteilt werden, können Betreuende auf Hinweise achten und die Person rechtzeitig auf die Toilette begleiten. Das Urinieren kann durch laufendes Wasser erleichtert werden.
Sehr wichtig ist die persönliche Hygiene – also Waschen, möglichst unmittelbar nach dem Vorfall, und saubere Kleidung. So können Hautreizungen oder -entzündungen vermieden werden. Unterwegs empfiehlt es sich, Wechselkleidung dabei zu haben. Wird die Inkontinenz zu einem dauerhaften und belastenden Problem, können Produkte zum Inkontinenzschutz das Leben der betroffenen Person und ihrer Betreuungspersonen vereinfachen: Sie helfen beim Reinigen und beim Beseitigen der Gerüche. Wenn der Gang zur Toilette in der Nacht nicht mehr möglich ist, können Hilfsmittel neben dem Bett eine Lösung bieten (Toilettenstuhl, Urinflasche oder Bettpfanne). Und tagsüber bietet die breite Palette an Einlagen eine Lösung.
Mehr Informationen finden Sie in folgendem Infoblatt von Alzheimer Schweiz: